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Kurze Biergeschichte!

Schon 6000 v. Chr. stellten die Sumerer Bier aus Emmer her, einem Verwandten des Dinkel. Das erste schriftliche Bierrezept wurde in Keilschrift von den Babyloniern ca. 2000 v. Chr. niedergeschrieben. Die Babylonier kannten ungefähr 20 Sorten Bier die aus Emmer, Gerste oder einer Getreidemischung hergestellt wurden. Daraus wurde Dünnbier, rotes, weißes und schwarzes Bier so wie ein Art „Premium“ hergestellt.

Nicht nur auf unserer Halbkugel wurde gebraut, auch die Mayas und die Azteken brauten um diese Zeit bereits ein Bier aus Mais.  

Die ersten nachweislichen Gesetze rund um das Bier erlies König Hammurabis (1728 – 1686 v. Chr.).

Die erste Biersteuer erhob Königin Kleopatra (69-30 v. Chr.) um die Trinksucht einzudämmen, die durch die Gratisrationen ihrer Vorgänger entstanden waren.

Die Germanen nahmen sich dem Bier ca. 1000 v. Chr. an, der älteste Beweis in Deutschland ist eine Ampohre in der Bier gelagert wurde. Sie stammt aus der Zeit um 800 v. Chr. und wurde in der Nähe von Kulmbach gefunden.

Ein großer Schritt in der Braukunst wurde erzielt als im 800-900 Jahrhundert n. Chr. der Hopfen beim Bierbrauen Einzug hielt, davor und auch noch lange danach wurde das Bier mit allem möglichen veredelt und haltbar gemacht (z.B. Baumrinde, Stechapfel, Enzian, Anis, Bilsenkraut, Ochsenblut, Pilze und vieles mehr).

Der erste Hopfengarten wurde im Jahre 768 in einer Urkunde vom Frankenkönig Pippin III erwähnt.

Im Jahre 1040 wurde dem bayrischen Kloster Weihenstephan vom Freisinger Bischof das Brau- und Schankrecht verliehen. Weihenstephan ist heute die älteste noch bestehende Brauerei (was mit einer kleinen Einschränkung gesagt werden muss, da nicht so genau feststeht ob die Urkunde korrekt datiert wurde).

Da die genauen Vorgänge des Brauens nicht bekannt waren und man noch nichts von Hefepilzen wusste verdarb das Bier recht schnell. Die Wirte der damaligen Zeit schenkten dieses schlechte Bier dennoch oft zum Verdruss der Bevölkerung aus. Und so wurde die Obrigkeit mit einigen Gesetzen tätig.

Die erste urkundliche Erwähnung eines Reinheitsgebotes stammt von Kaiser Barbarossa (1122-1190), der 1156 seinen Landvogt von Augsburg aufforderte ein Gesetz zu schaffen. „Wenn ein Bierschenker schlechtes Bier macht oder ungerechtes Maß gibt, soll er gestraft werden. Überdies soll das Bier vernichtet oder den Armen umsonst ausgeteilt werden.“ Die Strafe war übrigens schwer und betrug 5 Gulden, beim dritten Verstoß wurde dem brauenden Wirt die Lizenz entzogen.

Aus der Stadt Nürnberg gibt es eine Vorschrift von 1293. Demnach durfte dort auf Beschluss des Stadtrates nur noch Gerste zum Brauen verwendet werden.

1363 setzte die Stadt München eine 12 köpfige Kommission ein, die die Brauaufsicht innehatte.

1420 befahl die Münchner Stadtverwaltung, dass Bier nach dem Brauen eine Zeitlang lagern soll: „Es soll ein jeglicher prew das pir, das er sewdt, vor acht tag nit ausgebn. “ .

1447 verlangte sie ausdrücklich von den Brauern, daß sie zum Bierbrauen nur Gerste, Hopfen und Wasser verwenden dürfen „...und sonst nichts darein oder darunter tun oder man straffe es fuer valsch.“

1434 wurde das Thüringer Reinheitsgebot in Weißensee erlassen in dem zum ersten Mal die Bezeichnung des Malzes erwähnt wurde (siehe Reinheitsgebote).

Am 23. April 1516   wurde das viel zitierte Bayrische Reinheitsgebot von Wilhelm IV, Herzog von Bayern erlassen. Damit dieses Verordnung nicht dieselbe Missachtung erfuhr wie die   vorangegangen, wurden diesmal härtere Strafen angedroht. Wurden weiterhin die Nervengift enthaltenden Bilsensamen oder Seidelbast (konnte zu Atemlähmungen mit Todesfolge führen) beigemischt, war für jedes dieser Giftfässer 20 Gulden Strafe fällig. Außerdem wurde dem Fass der Boden eingeschlagen und das Gebräu öffentlich auf die Gassen oder in den Bach geschüttet. Wörtlich droht der Herzog: "Wenn einer derartige böse Dinge gebraucht hat, dass die Leute toll, wütend, absinnig und unrichtig würden, dann soll man das an Leib und Gut strafen!"

Nach dieser Verordnung war es auch verboten das sehr beliebte Weizenbier zu brauen, mit folgender Begründung: Es gäbe nicht genug Weizen für das Brot und das Weizenbier hätte angeblich keinen Nährwert und reize nur zum Trinken. Aber wie so oft gab es auch hier eine Ausnahme: Die Herren von Degenberg (Degenberg nordöstlich von Straubingen) hatten ein altangestammtes Weizenbier-Braurecht, das sich nicht verbieten ließ. Um 1602 gab es die Chance dieses Verbot durchzusetzen als die Familie ausstarb und das Braurecht an den   geschäftstüchtigen Herzog Maximilian I überging. Dieser erkannte die günstige Gelegenheit und behielt das Monopol auf Weizenbier in Bayern, womit er Millionen scheffelte. Dieses Monopol sicherte sich der bayrische Hof bis ins 18. Jahrhundert.

Und jetzt noch eine Brauordnung aus dem Norden: die Hamburger Brauordnung von 1695, in der die Brauer am süddeutschen Beispiel ermahnt werden, „... daß sie gutes, taugliches Bier brauen, äußersten Fleiß sich angelegen sein lassen, mit untadeligem Korne sich versehen, zu jedem Brau dessen willige Maße tun...“.

Zu dieser Zeit gab es auch kuriose Qualitätstests, wie zum Beispiel in Bernau im 15. und 16. Jahrhundert:

 Bürgermeister, Marktmeister und Vogt trafen sich, in gelbe Lederhosen gekleidet, im Haus des Brauers, dessen Bier geprüft werden sollte. Eine Bank wurde aufgestellt. Der Marktmeister goss einen Krug Bier darüber, der Vogt verteilte es gleichmäßig und dann setzten sich die drei Herren darauf. Zwei Stunden (nach der Sanduhr) blieben sie so sitzen. Auf ein Kommando sprangen sie dann gleichzeitig auf. Ging die Bank mit in die Höhe, weil sie an der Hose klebte, war genügend gutes Malz im Bier - der Brauer hatte bestanden.

1842 wurde erstmals von einem Braumeister im tschechischen Pilsen das Bier gefiltert, wodurch das sonst übliche trübe und dunkle Bier eine helle, klare Farbe erhielt.

Der erste Fortschritt für eine gleich bleibende Qualität wurde 1843 in Tschechien durch den Brauer Ballin gemacht, denn er erfand die Zuckerspindel.

1854 wurde dann in Frankreich durch Louis Pasteur das Geheimnis der alkoholischen Gärung entdeckt.

1870, man sieht es geht auf einmal Schlag auf Schlag, erfand der Deutsche Carl Linde die künstliche Kühlung und nun „last but not least“ gelang es dem Dänen Emil Christian Hansen die Hefe in Reinzucht zu vermehren. Schon an diesen Erfindungen sieht man: Bier verbindet die Welt.

Am 7.6. 1906 wird das Bayerische Reinheitsgebot Reichsgesetz (Deutsches Reinheitsgebot), und der Freistaat Bayern macht 1919 seinen Beitritt zur Weimarer Republik davon abhängig, dass das Reinheitsgebot als Reichsgesetz fortbesteht.

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